Handlungsfeld
Bewegung, Ernährung, Stress, Sucht
Bezuschussung
Bis zu 80 % · 2x pro Jahr
Zertifizierung
Zentrale Prüfstelle Prävention
Was ist ein Präventionskurs nach § 20 SGB V?
Ein Präventionskurs ist ein Gesundheitskurs, dessen Qualität, Inhalte und Kursleiter-Qualifikation auf Grundlage des § 20 Sozialgesetzbuch V (SGB V) und des Leitfadens Prävention des GKV-Spitzenverbandes geprüft und zertifiziert wurden. Ziel dieser Kurse ist es, den allgemeinen Gesundheitszustand zu verbessern, Zivilisationskrankheiten vorzubeugen und die Eigenverantwortung für die eigene Gesundheit zu stärken.
Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, Leistungen zur primären Prävention anzubieten. Sie erstatten ihren Versicherten einen großen Teil der Kurskosten – je nach Kasse meist zwischen 75 % und 100 % der Gebühr, häufig gedeckelt bei 75 € bis 120 € pro Kurs. In der Regel werden zwei Kurse pro Kalenderjahr bezuschusst. Damit unterscheidet sich der Präventionskurs klar von verordnungspflichtigen Heilmitteln wie Krankengymnastik oder von privatem medizinischem Training.
Alle anerkannten Kurse sind zentral erfasst: Die Zentrale Prüfstelle Prävention (Kooperationsgemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen) vergibt ein einheitliches Prüfsiegel. Nur Kurse mit gültiger Prüfsiegel-ID werden von den Krankenkassen bezuschusst.
Welche Präventionskurse gibt es?
Der Leitfaden Prävention nach § 20 SGB V definiert vier Handlungsfelder. Typische zertifizierte Kurse sind:
- Bewegung: Rückenfit, Wirbelsäulengymnastik, Pilates, Aqua-Fitness, Nordic Walking
- Stressbewältigung & Entspannung: Yoga, Progressive Muskelentspannung, Autogenes Training, MBSR
- Ernährung: Kurse zu ausgewogener Ernährung, Gewichtsreduktion und vegetarisch-veganer Ernährung
- Suchtmittelkonsum: Nichtraucher-Kurse, Programme zur Reduktion des Alkoholkonsums
Individualprävention vs. Gruppenkurs: Klassische § 20-Kurse sind Gruppenkurse mit 8–15 Teilnehmenden über 8–12 Termine. Abzugrenzen sind betriebliche Programme der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) nach § 20b SGB V – diese werden vom Arbeitgeber organisiert, nicht vom einzelnen Versicherten beantragt.
So nutzen Sie einen Präventionskurs
Kurs auswählen
Zertifizierten Kurs buchen – achten Sie auf die Prüfsiegel-ID im Kursangebot.
Teilnehmen
Mindestens 80 % der Termine besuchen (in der Regel 8 von 10 Einheiten).
Bescheinigung einreichen
Teilnahmebescheinigung bei der Krankenkasse abgeben – Erstattung aufs Konto.
Nutzen & Wirkung
- Beugt Zivilisationskrankheiten vor wie Rückenschmerzen, Bluthochdruck und Burn-out
- Stärkt Körper und Geist durch regelmäßige, fachlich angeleitete Bewegung oder Entspannung
- Finanzielle Entlastung, weil die Krankenkasse einen Großteil der Kosten übernimmt
- Alltagstaugliche Methoden, die Sie nach Kursende eigenständig weiterführen können
- Qualitätsgeprüfter Rahmen, der Sicherheit bei Inhalt und Kursleitung garantiert
Wichtig zu wissen: Präventionskurse sind ausdrücklich keine Therapie. Bei akuten Beschwerden oder nach Operationen ist eine Heilmittelverordnung (z. B. Krankengymnastik) die richtige Maßnahme. Präventionskurse richten sich an Menschen, die gesundheitlichen Risiken vorbeugen möchten.
Häufige Fragen zu Präventionskursen
Wie viel zahlt die Krankenkasse für einen Präventionskurs?
Die meisten gesetzlichen Krankenkassen erstatten 75 bis 100 % der Kursgebühr, oft gedeckelt bei 75 € bis 120 € pro Kurs. In der Regel werden zwei Kurse pro Kalenderjahr bezuschusst. Die genauen Konditionen legt jede Krankenkasse individuell fest.
Brauche ich ein Rezept vom Arzt?
Nein. Präventionskurse nach § 20 SGB V benötigen keine ärztliche Verordnung. Sie können sich direkt anmelden. Voraussetzung ist lediglich, dass der Kurs durch die Zentrale Prüfstelle Prävention zertifiziert ist.
Woran erkenne ich einen zertifizierten Kurs?
Jeder anerkannte Präventionskurs besitzt eine individuelle Prüfsiegel-ID der Zentralen Prüfstelle Prävention. Seriöse Anbieter weisen diese ID in Kursbeschreibung oder Teilnahmebescheinigung aus.
Wie oft pro Jahr kann ich einen Präventionskurs machen?
In der Regel bezuschussen die gesetzlichen Krankenkassen zwei Kurse pro Kalenderjahr. Manche Kassen bieten zusätzliche Bonusprogramme, bei denen weitere Kurse angerechnet werden.
Was passiert, wenn ich Termine verpasse?
Für die Bezuschussung müssen Sie mindestens 80 % der Kurseinheiten besucht haben (bei 10 Terminen also 8 Einheiten). Wird diese Quote unterschritten, entfällt die Erstattung durch die Krankenkasse.
Präventionskurse im Therapie Zentrum Augsburg
In unseren Räumlichkeiten bieten wir Ihnen ein abwechslungsreiches Angebot an zertifizierten Präventionskursen in Augsburg – darunter Yoga, Rückenfit und Kurse zur Stressbewältigung. Alle Kurse sind durch die Zentrale Prüfstelle Prävention geprüft und werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst. Für Versicherte, die über den Kurs hinaus aktiv bleiben möchten, bieten wir ergänzend betreutes medizinisches Training. Firmen unterstützen wir zudem mit Angeboten zur Betrieblichen Gesundheitsförderung.
Quellen & weiterführende Informationen
- § 20 SGB V – Primäre Prävention und Gesundheitsförderung: Gesetzliche Grundlage für Präventionskurse der GKV.
- Zentrale Prüfstelle Prävention: Zertifizierungsstelle der gesetzlichen Krankenkassen mit Kurssuche.
- GKV-Spitzenverband – Leitfaden Prävention: Verbindliche Handlungsfelder, Kriterien und Qualitätsstandards.
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG) – Prävention: Informationen zum Präventionsgesetz und zu Gesundheitsförderung.
- Wikipedia – Präventionsgesetz: Hintergründe zum PrävG 2015 und zur Weiterentwicklung des § 20 SGB V.